Wahn und Wirklichkeit

Vor verfassungswidrigen Warnwesten wird gewarnt!

Eine Gruppe muslimischer Männer zog 2014 Warnwesten mit der Aufschrift Sharia Police an.

Diese Warnweste schüchtert überhaupt nicht ein. Bildquelle Pixabay Fotograf 3dman_eu

Das war noch kein Problem.

Dann streiften sie aber durch die Wuppertaler Innenstadt. Sie zielten darauf ab, junge Muslime von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen bzw. vom Alkoholkonsum abhalten.

Durften die wirklich Warnwesten mit Sharia Police Aufdruck tragen?!

Na, ja, der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort

Bleib locker: Das Gegenteil ist auch richtig.

Bildquelle Pixabay Fotograf Geralt

Unter dem Schlagwort Bleib locker  poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.

Nein! Sagten Passanten. Die Muslime verstoßen doch ganz eindeutig gegen das Uniformverbot!

Ja, sagten herbeigerufene Polizisten. Die tragen doch nur Warnwesten. 

Ja, befand das Landgericht Wuppertal. Warnwesten würden von zu vielen Menschen getragen. Sie hätten zudem nur die Funktion zu warnen. Und nicht einzuschüchtern. Außerdem sei doch wohl jedem klar, dass die echte Polizei in Deutschland Polizei und nicht Police heißt. 

Das hielt die Staatsanwalt für Nonsens und zog vor das Bundesverfassungsgericht.

Nein, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Im vorliegenden Fall (dunkle Nacht, eine Gruppe großer Männer, und der Aufschrift police) konnten sie einschüchtern. Und deshalb verstießen die Warnwesten sehr wohl gegen das Uniformverbot.

Und hier gibt es weitere lustige Münzwurf-Urteile und Ping-Pong-Entscheidungen, in denen die Instanzen um 180 Grad auseinanderlagen:

Darf Trump ein Einreiseverbot verhängen?

Darf ein Mieter in der Wohnung rauchen?

Darf eine muslimische Erzieherin auf der Arbeit ein Kopftuch tragen?

Darf ein Freibad Einheimische bevorzugen?

Darf einem Arbeitnehmer wegen privater Internet-Nutzung im Dienst gekündigt werden?

Darf ein Vermieter die Mietpreisbremse missachten?

markus

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markus
Tags: bleib locker