[sc_fs_faq html=“false“ headline=“h2″ img=“31583″ question=“Ersatzfreiheitsstrafe – Was ist das, und wie häufig wendet der Staat sie an?“ img_alt=““ css_class=““] Die Ersatzfreiheitsstrafe wird angewendet, wenn jemand seine originäre Geldstrafe nicht zahlt. Zur Zeit verbüßen 3424 Menschen eine Ersatzfreiheitstrafe. Das ist in etwa jeder 13. Gefange [/sc_fs_faq]Eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten gut 3400 Menschen im Sommer 2021 – So hoch ist der Anteil im gesamten Strafvollzug
Veröffentlichung: 27. Dezember 2021
Statista erstellte vor kurzem diese interessante Infografik:

Es geht hierbei um Menschen, die nur deshalb in das Gefängnis mussten, weil sie die originäre Geldstrafe nicht zahlen konnte. Schwarzfahrer, zum Beispiel, machen etwa 25% aller Menschen aus, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.
Doch wie hoch ist der Anteil der Ersatzfreiheitsstrafe am gesamten Strafvollzug?
Hier kommt das Statistische Bundesamt ins Spiel. Sie listen auf der Seite Strafvollzug – Demographische und kriminologische Merkmale auch die Gesamtzahl der Insassen auf. Sie beläuft sich auf 46.000 Menschen (Sachstand 2020) Das ergibt bei 3.400 Gefangenen aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe demnach

7,4 %. Oder einfacher ausgedrückt: Etwa jeder 13. Gefangene verbüßt eine Ersatzfreiheitsstrafe.
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