Veröffentlichung: 27. Dezember 2021
Statista erstellte vor kurzem diese interessante Infografik:
Es geht hierbei um Menschen, die nur deshalb in das Gefängnis mussten, weil sie die originäre Geldstrafe nicht zahlen konnte. Schwarzfahrer, zum Beispiel, machen etwa 25% aller Menschen aus, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.
Hier kommt das Statistische Bundesamt ins Spiel. Sie listen auf der Seite Strafvollzug – Demographische und kriminologische Merkmale auch die Gesamtzahl der Insassen auf. Sie beläuft sich auf 46.000 Menschen (Sachstand 2020) Das ergibt bei 3.400 Gefangenen aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe demnach
7,4 %. Oder einfacher ausgedrückt: Etwa jeder 13. Gefangene verbüßt eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Was meint Ihr dazu? Das würde mich interessieren! Schreibt Eure Gedanken doch einfach in die ⇓Kommentar-Box unten ⇓ rein!
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Ich finde das falsch. Wir haben Vergewaltiger und Betrüger, die teilweise nur frei rumlaufen, weil sie Geld haben, skrupellos sind sich ebensolche Anwälte leisten können.
Kein Geld zu haben ist kein Verbrechen. Es soll de jure der Grundatz „Jeder ist vor dem Gesetz gleich!“ gelten, de facto ist das jedoch offensichtlich nicht so.
Die Kosten der Inhaftierung sind für den Staat höher als die Einnahme durch eine vollständig einbringbare Geldbuße wegen Schwarzfahrens, etc.
Das ist nicht verhältnismäßig und in sich nicht schlüssig.