Veröffentlichung: 15. Februar 2022
Bürokratieabbau gilt als wichtiger Hebel eine überbordende Verwaltung im Zaum zu halten. Beim Bundestag hat das in den letzten Jahrzehnten nicht so gut funktioniert. Deutschland leistet sich inzwischen die größte frei gewählte Parlamentskammer der Welt.
Wir schauen heute, wie gut das beim Bundeskabinett klappt.
Das Bundeskabinett ist eigentlich nur ein anderes Wort für die Bundesregierung. Sie besteht aus dem Kanzler und seinen Ministern.
An Kabinettssitzungen können zudem parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsminister teilhaben. Wikipedia listet auf der Übersichtsseite der deutschen Regierungen sie deshalb auch als Teil des Kabinetts auf.
Wir beginnen den Rückblick mit dem Kabinett Schröder 2. Im Startjahr 2002 kam es zum ersten und bisher einzigen Mal zur Bildung eines Superministeriums. Man legte die Bereiche Wirtschaft und Arbeit zusammen, die dann unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement geleitet wurden.
Ohne die unvermeidlichen Kanzler und Vizekanzler betrug die Kabinetts-Größe damals 13 Ministerposten.
Wie ihr seht, gönnte sich das die Bundesregierung Merkel 1 gleich 2 neue Ministerposten. Und unter der Ägide Merkel blieb es auch bei 15 Ministerien.
Dann, mit dem Bundeskabinett Scholz kam noch ein weiteres Ministerium dazu. Nämlich den Bereich „Bau und Wohnen“. Er wurde aus dem Innenministerium in ein eigenes Ministerium ausgegliedert.
Das sieht nicht gut aus.
Die Anzahl der parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsminister stieg im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte massiv um 37 % an. Hauptverantwortlich an der Entwicklung ist die inflationäre Zunahme an Beauftragten für irgendwas.
Tja. Die Übersicht der Beauftragten der Bundesregierung umfasst inzwischen 11 Posten.
Und stellt vermutlich immer noch nicht das Ende der Fahnenstange dar.
Die Situation für Minister und parlamentarische Staatssekretäre sieht insgesamt so aus:
2002 | 2022 |
Ministerposten | Ministerposten |
13 | 16 |
Staatssekretäre | Staatssekretäre |
27 | 37 |
Minister & Sekretäre | Minister & Sekretäre |
40 | 53 |
Bundestagsabgeordnete | Bundestagsabgeordnete |
603 (598 + 5 Überhangm.) | 736 (598 + 138 Überhang- und Ausgleichsm.) |
Das letzte Wort gebührt an der Stelle Mr. Parkinson. Er formulierte in den Parkinsonschen Gesetzen die Annahme, eine Verwaltung muss jedes Jahr um 5-6 % anwachsen.
Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht
Nun, 6 % pro Jahr sind eine sehr sportliche spekulative Behauptung. Es wird zudem ja auch nicht jedes Jahr ein neuer Bundestag gewählt.
Gehen wir jedoch von den Legislaturperioden aus, wird daraus tatsächlich ein Schuh.
Der Bundestag vergrößerte sich mit den letzten 5 Bundestagswahlen von 603 auf 736 Abgeordnete. Das macht einen prozentualen Anstieg von 22 %. Was einem Zuwachs von 4 % pro Legislaturperiode entspricht.
Das Bundeskabinett vergrößerte sich mit den letzten 5 Bundestagswahlen von 40 auf 53 Minister und parlamentarische Staatssekretäre. Das macht einen prozentualen Anstieg von 37 %. Was einem Zuwachs von 6,5 %pro Legislaturperiode entspricht.
Ja, Mr. Parkinson. Sie haben recht.
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