Dies und das

Darauf eine Fluppe: Mieter gewinnt Ping-Pong-Prozess

Raucher-Rentner Friedhelm gewinnt Ping-Pong-Prozess und bleibt so Mieter.

der darf das

Worum ging es bei dem Ping-Pong Prozess?

Darf ein Vermieter einem starken Raucher das Mietverhältnis kündigen?

Im konkreten Fall ging es um den renitenten Raucher-Rentner Friedhelm.  (Az.: 23 S 18/15) Der qualmte die eigenen Wohnung zu, bis es dem Qualm selbst zu viel wurde. Er verdrückte sich in Hausflur und Treppenhaus.

Und? Durfte der Vermieter kündigen?

Nun,  ja, der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort

Bleib locker: Das Gegenteil ist auch richtig.

Bildquelle Pixabay Fotograf Geralt

Unter dem Schlagwort Bleib locker  poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.

 

Zunächst aber ja. Der Vermieter gewann den ersten Punkt im Ping-Pong-Prozess. Er durfte kündigen.

Das Amtsgericht befand durch den Rauch im Flur sei die körperliche Unversehrtheit der anderen Mietparteien gefährdet.

Friedhelm Adolfs gefiel das Urteil nicht. Er legte Berufung ein.

Nun befand auch das Landgericht durch den Rauch im Flur sei die körperliche Unversehrtheit der anderen Mietparteien gefährdet.

Friedhelm Adolfs gefiel das Urteil immer noch nicht nicht. Er legte Berufung ein.

Diesmal urteilte des Düsseldorfer Landgericht anders. So richtig klar ist die Menge an Rauch ja nie nachgewiesen worden. Da muss man Zweifel haben! Und im Zweifel für den Angeklagten.

Tja, mit diesem Big-Point holte sich Friedhelm den Ping-Pong-Prozess.

 

markus

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markus
Tags: bleib locker