Raucher-Rentner Friedhelm gewinnt Ping-Pong-Prozess und bleibt so Mieter.
Darf ein Vermieter einem starken Raucher das Mietverhältnis kündigen?
Im konkreten Fall ging es um den renitenten Raucher-Rentner Friedhelm. (Az.: 23 S 18/15) Der qualmte die eigenen Wohnung zu, bis es dem Qualm selbst zu viel wurde. Er verdrückte sich in Hausflur und Treppenhaus.
Nun, ja, der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort
Unter dem Schlagwort Bleib locker poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.
Zunächst aber ja. Der Vermieter gewann den ersten Punkt im Ping-Pong-Prozess. Er durfte kündigen.
Das Amtsgericht befand durch den Rauch im Flur sei die körperliche Unversehrtheit der anderen Mietparteien gefährdet.
Friedhelm Adolfs gefiel das Urteil nicht. Er legte Berufung ein.
Nun befand auch das Landgericht durch den Rauch im Flur sei die körperliche Unversehrtheit der anderen Mietparteien gefährdet.
Friedhelm Adolfs gefiel das Urteil immer noch nicht nicht. Er legte Berufung ein.
Diesmal urteilte des Düsseldorfer Landgericht anders. So richtig klar ist die Menge an Rauch ja nie nachgewiesen worden. Da muss man Zweifel haben! Und im Zweifel für den Angeklagten.
Tja, mit diesem Big-Point holte sich Friedhelm den Ping-Pong-Prozess.