Letzten Dienstag düpierte das Bundesverfassungsgericht unter der Leitung von Andreas Voßkuhle Politik und Europäische Zentralbank. Ihr Anleihenkaufprogramm sei teilweise verfassungswidrig.
Wie genau sehen die Nebenwirkungen für, sagen wir mal, Sparer und Zombiefirmen aus? Sollten die EZB das nicht besser erklären können, müsse damit Schluss sein. Zumindest für die Bundesbank.
Das ließen sich Angela Merkel und Christine Lagarde nicht zweimal sagen. Sie setzten sich zusammen und fanden eine ebenso einfache wie überzeugende Erklärung:
Mit dieser schlagenden Argumentationskette sollte die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit der Anleihenkäufe ja wohl ein für allemal beendet sein!