Thomas De Maizière trat heute (den 9.1.2017) vor die Kamera. Er äußerte sich optimistisch, elektronische Fußfesseln für Gefährder einführen zu können.
Bei elektronischen Fußfesseln verwenden Behörden auch das Akronym EAÜ. Das steht für elektronische Aufenthalts-Überwachung.
Ich arbeitete zeitgleich an einem Beitrag über Videoüberwachung. Dabei stieß ich auf dieses alte Teil.
Und zwar aus dem Jahr 2010.
Die Welt war damals noch eine andere. Die Anschläge von München und Berlin lagen in weiter Ferne. Es drehte sich alles um Datenschutz. Und dessen Modernisierung. Dort kann man immer noch folgendes lesen:
Das Erstellen eines Bewegungs- und Persönlichkeitsprofils nennt Bundesinnenminister Thomas de Maizière die „rote Linie“, die nicht überschritten werden darf
Natürlich müssen Gefährder mit Fußfesseln, also bei einer elektronischen Aufentshaltsüberwachung, genau über die Linie.
Aber vielleicht sehe ich das auch nur zu eng. Vielleicht ist das sogar der modernisierte Datenschutz im echten Sinn. Die Daten sind geschützt und gehen den Überwachern auch nicht mehr verloren.
Unter dem Schlagwort poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.