Das war knapp. Der letzte Münzwurf saß.
In höchster Instanz gaben Straßburger Richter Bogdan Barbulescu recht. Na, klar, kann ihm sein Arbeitgeber nicht kündigen, bloß weil er während der Arbeitszeit chattete!
Darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter
Nun, ja. Der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort
Unter dem Schlagwort Bleib locker poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen…
Zunächst ja. Der Arbeitgeber glaubte, er könne Bogdan so einfach kündigen.
Vielleicht glaubte auch Bogdan, ihm dürfe so einfach gekündigt werden. Aber es ging schließlich um seinen Broterwerb. Er stellte sich also auf die Hinterfüße. Manchmal muss man die Dinge einfach praktisch sehen. Warum auf einen erneuten Münzwurf verzichten, wenn die Münze bereits gegen einen gefallen ist?
Bogdan zog also vor ein rumänisches Gericht. Ihm dürfe gar nicht gekündigt werden! Schließlich hatte er auch nicht privat gechattet.
Doch, hatte er. Sein Arbeitgeber hatte George Orwells 1984 gelesen und die richtigen Schlüsse daraus gezogen. Ohne dass es Bogdan mitbekommen hatte, war alles protokolliert worden. Nun legten sie vor Gericht 45 Seiten seines Chattens vor. Inklusive einer Plauderei mit seinem Bruder über sein Sexleben.
Der Schuss ging also nach hinten los. Das Gericht kam wenig überraschend zu dem Schluss, die Kündigung war rechtens.
Dieser Münzwurf brachte Bogdan also nichts. Aber was soll’s? Manchmal muss man die Dinge einfach praktisch sehen. Warum auf einen erneuten Münzwurf verzichten, wenn die Münze bereits gegen einen gefallen ist?
Bogdan zog also vor die nächsthöhere rumänische Instanz. Ihm durfte gar nicht gekündigt werden! Schließlich hätte er nicht überwacht werden dürfen!
Erneut gab aber die höhere Instanz seinem Arbeitgeber recht. Mist! Bogdan ließ sich jedoch nicht unterbringen und versuchte es erneut. Jedesmal fiel die Münze gegen ihn. Bis gestern die aller höchste Instanz, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, beim Münzwurf die andere Seite präferierte:
Klar, darf der Arbeitgeber private Nutzung sozialer Medien in der Arbeitszeit verbieten.
Nein, der Arbeitgeber darf das nicht streng überwachen!
Und weil er einen Verstoß gegen das Verbot nicht beweisen kann, darf er auch nicht kündigen.
Ist doch klar, oder?
Und hier gibt es 2 weitere lustige Gerichtsurteile, in denen die Instanzen um 180 Grad auseinanderlagen:
Darf ein Mieter in der Wohnung rauchen?
Darf ein Freibad Einheimische bevorzugen?