
Andrea Nahles hatte die letzten beiden Jahre andere Probleme, als sich um die Kosten für die Parteienfinanzierung zu sorgen. Die Partei war in schwieriges Fahrwasser geraten. Landtagswahlen gingen verloren, es rumorte in der obersten Führungsschiene. Womöglich würden sie bei der Bundestagswahl 2017 das schlechteste Ergebnis für die SPD seit Kriegsende einfahren.
Das musste verhindert werden!
Nahles organisierte also Sonderparteitage, Mitgliederbefragungen, und einen teuren Wahlkampf. Natürlich kostete das ein bisschen was. Leider mehr, als sich die SPD leisten konnte.
Nachdem die SPD es mit dem schlechtesten Ergebnis bei einer Bundestagswahl seit Kriegsende mit Ach und Krach dann doch noch in die Regierung geschafft hatte, hatte sie Gelegenheit sich Sorgen um ihre Parteienfinanzierung zu machen. Warum nur hatte die damalige Regierung eine so strenge Regelung erlassen?! Die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung muss an die Inflationsrate gekoppelt sein?! Was für ein Blödsinn! Hätten die nie nicht damals…
Moment mal.
Damals war damals. Aber jetzt ist jetzt.
Und jetzt ist die SPD am Drücker.
Da wird es schleunigst Zeit §18 des Parteiengesetzes nun, ja, SPD-kompatibel zu machen. Die Koalitionsfraktionen einigten sich also auf eine Reform des Paragraphen zur Parteienfinanzierung. Aufgrund gestiegener Kosten für Sonderparteitage, Mitgliederbefragungen und die neuen Herausforderungen der Digitalisierung verlangen sie nun 18% mehr Knete.
Ich lasse deshalb im Rennen gegen die allgemeine Inflationsrate die Obergrenze zur Parteienfinanzierung antreten.
Das Rennen ließ ich 2002 starten. Mal schauen, wer als Erster durch das Ziel läuft!
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