Das Landgericht Berlin fällte gestern ein überraschendes Urteil: Die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig.
Äh, hier muss man erst mal sagen, bei der Mietpreisbremse herrscht ein wirklich weiter Spagat zwischen Theorie und Praxis.
Sie hätte ein wirksames Mittel gegen den Anstieg der Mietpreise sein sollen. Städte können, wenn sie einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen, diese Bremse ausrufen. Dann hätten die Mieten gebremst werden sollen. Sie hätten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Eingeführt wurde es von der großen Koalition 2015
Zu viele Wohnungssuchende, zu wenig freie Wohnungen. Das genaue Verhältnis überlässt man den Städten.
Es gibt zum einen zu vielen Ausnahmen:
Sie kann also schon theoretisch nur unter engen Grenzen erfolgen:
und praktisch muss der neue Mieter
Na, klar! Vermieter werden ungleich behandelt. Das widerspricht doch Artikel 3 des Grundgesetzes!
Allerdings läuft der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort
Unter dem Schlagwort Bleib locker poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.
Natürlich existiert auch ein höchstrichterliches Urteil, welches zum entgegengesetzten Urteil kommt. Der Bundesgerichtshof entschied 2015 dass Berlins Kappungsgrenzen-Verordnung (ein Vorläufer der Mietpreisbremse) voll in Ordnung geht.
Und hier gibt es weitere lustige Münzwurf-Urteile und Ping-Pong-Entscheidungen, in denen die Instanzen um 180 Grad auseinanderlagen:
Darf ein Mieter in der Wohnung rauchen?
Darf ein Freibad Einheimische bevorzugen?
Darf einem Arbeitnehmer wegen privater Internet-Nutzung im Dienst gekündigt werden?