Dies und das

Ja, was denn nun?! Mietpreisbremse oder Mietpreisgaspedal?

Ah! Das verwirrt doch nur! Hier haben wir mindestens 2 Pedale zu viel für Richter Bildquelle Pixabay Fotograf Taken

Das Landgericht Berlin fällte gestern ein überraschendes Urteil: Die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig.

Was ist die Mietpreisbremse?

Äh, hier muss man erst mal sagen, bei der Mietpreisbremse herrscht ein wirklich weiter Spagat zwischen Theorie und Praxis.

Okay. Was hätte die Mietpreisbremse sein sollen?

Sie hätte ein wirksames Mittel gegen den Anstieg der Mietpreise sein sollen. Städte können, wenn sie einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen, diese Bremse ausrufen. Dann hätten die Mieten gebremst werden sollen. Sie hätten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

Eingeführt wurde es von der großen Koalition 2015

Was ist ein angespannter Wohnungsmarkt?

Zu viele Wohnungssuchende, zu wenig freie Wohnungen. Das genaue Verhältnis überlässt man den Städten.

Was lief schief?

Es gibt zum einen zu vielen Ausnahmen:

  • Bestandsmieten müssen nicht gesenkt werden
  • Bei einer Anschlussvermietung darf die alte zu hohe Miete weiter verlangt werden
  • Die Mietpreisbremse gilt auch nicht für Neubauten
  • Und sie gilt nicht für umfassend modernisierte Gebäude.

Sie kann also schon theoretisch nur unter engen Grenzen erfolgen:

  • Die Stadt muss eine Mietpreisbremse erlassen haben.
  • Es ist ein Altbau
  • Aber es ist keine Anschlussvermietung

und praktisch muss der neue Mieter

  • irgendwie erfahren können, wie hoch die alte Miete war
  • und dagegen auch tatsächlich klagen

Die Mietpreisbremse ist also verfassungswidrig?

Na, klar! Vermieter werden ungleich behandelt. Das widerspricht doch Artikel 3 des Grundgesetzes!

Allerdings läuft der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort

Bleib locker: Das Gegenteil ist auch richtig.

Bildquelle Pixabay Fotograf Geralt

Unter dem Schlagwort Bleib locker  poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.

Natürlich existiert auch ein höchstrichterliches Urteil, welches zum entgegengesetzten Urteil kommt. Der Bundesgerichtshof entschied 2015 dass Berlins Kappungsgrenzen-Verordnung (ein Vorläufer der Mietpreisbremse) voll in Ordnung geht.

 

Und hier gibt es weitere lustige Münzwurf-Urteile und Ping-Pong-Entscheidungen, in denen die Instanzen um 180 Grad auseinanderlagen:

Darf ein Mieter in der Wohnung rauchen?

Darf ein Freibad Einheimische bevorzugen?

Darf einem Arbeitnehmer wegen privater Internet-Nutzung im Dienst gekündigt werden?

markus

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markus
Tags: bleib locker