Wahn und Wirklichkeit

Prozess-Ping-Pong: BGH hebt Urteil zu Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen auf

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Der Traumstart in den Urlaub sieht anders aus.

2015 wollte ein Pärchen nach Teneriffa fliegen. Sie kamen bis zum Flughafen. Dort streikte ein Großteil des Sicherheitspersonals. Manche Passagiere schafften es durch die Kontrolle. Manche nicht. Die Fluggesellschaft beschloss den Flug zu annullieren.

„Mist!“ sagte die Frau.

„Prima!“ erwiderte der Mann. „Na, dann nichts wie her mit den Entschädigungszahlungen!“ und hielt die Hand auf.

Die Airline spukte hinein. „Tut uns wirklich leid.“ erklärte die Fluggesellschaft. „Aber auf die Luftsicherheit haben wir nicht den geringsten Einfluss. Deshalb gibt es auch keine Entschädigungszahlungen.“

„Na, das wollen wir doch mal sehen!“ Die Eheleute gingen vor Gericht.

Und verloren.

Das Hamburger Gericht urteilte im Sinne der Fluggesellschaft. Wegen des Streiks hätten nicht alle Passagiere des Flugs rechtzeitig kontrolliert werden können. Und natürlich auch nicht mit der nötigen Sorgfalt. Entschädigungszahlungen brauche die Fluggesellschaft also nicht zahlen.

Weil die Meinung ihnen nicht gefiel, kletterte das Pärchen die Instanzen hinauf. Sie landeten schließlich beim Bundesgerichtshof.

Und? Wie urteilte der BGH? Darf die Airline Entschädigungszahlungen verweigern?

Na, ja, der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort

Bleib locker: Das Gegenteil ist auch richtig.

Meinungen gibt es wie Sand am Meer.

Und die richtige erkennt man daran, dass sie von demjenigen mit dem längsten Hebel kommt. Schauen wir uns also mal an, was der BGH meint:

Die Airline war nicht zur Annullierung gezwungen gewesen, bloß weil zahlreiche Passagiere die Kontrollen nicht rechtzeitig hätten passieren können. Und auf die Qualität der Kontrolle könne sich die Fluggesellschaft auch nicht berufen. Die ist Sache der Behörden.

Womit die Richter die Urteile der Vorinstanzen schlicht für ungültig erklärten.

Unter dem Schlagwort Bleib locker  poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.

Und hier gibt es weitere lustige Münzwurf-Urteile und Ping-Pong-Entscheidungen, in denen die Instanzen um 180 Grad auseinanderlagen:

Mietrecht:

Darf ein Mieter in der Wohnung rauchen?

Darf ein Vermieter die Mietpreisbremse missachten?

Arbeitsrecht:

Darf einem Arbeitnehmer wegen privater Internet-Nutzung im Dienst gekündigt werden?

Darf eine muslimische Erzieherin auf der Arbeit ein Kopftuch tragen?

Darf eine muslimische Grundschullehrerin ein Kopftuch tragen? (externer Link)

Exotische Fälle:

Dürfen Muslime Warnwesten mit der Aufschrift Sharia Police tragen?

Darf Trump ein Einreiseverbot verhängen?

Darf ein Freibad Einheimische bevorzugen?

markus

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markus