Eine Kölner Dermatologin glaubte das jedenfalls.
Ihre Daten sind ihre Daten und bleiben ihre Daten. Also verlangte sie von dem Ärzte Vergleichsportal Jameda, die sollten gefälligst ihre Anschrift, Öffnungszeitung und natürlich die Bewertungen löschen. Schließlich haben wir in Deutschland ja noch ein Recht auf informelle Selbstbestimmung!
Das sahen die Jungs von Jameda anders. Sie beharrten darauf, die Daten der Ärztin samt aller Kommentare müssen frei zugänglich sein.
Der Fall landete vor Gericht. Und die erste Instanzen gaben dem Vergleichsportal Jameda Recht. Wenn das Vergleichsportal Jameda nur neutrale Informationen zur Verfügung stellt, können Ärzte den Eintrag ihrer Basisdaten und Patientenbewertungen nicht verhindern.
Na, ja, der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort
Unter dem Schlagwort Bleib locker poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.
Nein. Durften sie nicht! Befand nun der Bundesgerichtshof. Wenn das Vergleichsportal Jameda eine Anzeigenleiste zahlender konkurrierender Ärzte dem Profil der klagenden Dermatologin beifügt, hat sich das nämlich mit der neutralen Bewertung.
Das Vergleichsportal Jameda guckt nun ein bisschen dumm aus der Wäsche. Ja. Sie nehmen die Anzeigenleiste von ihrer Seite. Allerdings kommt mehr als 80% ihres Umsatzes eben von der Leiste. Das ist nicht schön.
Und hier gibt es weitere lustige Münzwurf-Urteile und Ping-Pong-Entscheidungen, in denen die Instanzen um 180 Grad auseinanderlagen:
Darf ein Mieter in der Wohnung rauchen?
Darf ein Vermieter die Mietpreisbremse missachten?
Darf einem Arbeitnehmer wegen privater Internet-Nutzung im Dienst gekündigt werden?
Darf eine muslimische Erzieherin auf der Arbeit ein Kopftuch tragen?
Dürfen Muslime Warnwesten mit der Aufschrift Sharia Police tragen?
Darf Trump ein Einreiseverbot verhängen?
Darf ein Freibad Einheimische bevorzugen?