Wahn und Wirklichkeit

Darf die dashcam draufhalten?!

Der Weg in den Überwachungsstaat ist gepflastert mit sinnvollen Maßnahmen.

Ist ein langer Weg. Der braucht viele Pflastersteine Bildquelle Pixabay photograph real-napster

Die Dashcam auf dem Armaturenbrett schien dem Kläger eine gute Absicherung  zu sein. Sollte tatsächlich einmal ein Unfallgegner seine Schuld leugnen, könnte der Kläger jederzeit seine Unschuld vor Gericht beweisen.

Aber wie das nun einmal mit dem Konjunktiv so ist. Als der schlimme Fall wirklich eintrat, machte der Richter des Amtsgerichts Magdeburg ein entsetztes Gesicht.

Nein, nein, nein, nein! Die Aufnahmen der Dashcam will er gar nicht sehen! Die verstoßen doch gegen Datenschutz! Und deshalb kann der Richter sie auch nicht als Beweismittel zulassen.

Und wie könne er dann die völlige Schuld des Unfallgegners beweisen, fragte der Kläger.

Gar nicht. Erwiderte der Richter. Und erließ deshalb auch ein Urteil, dass dem Kläger nur die Hälfte des Gesamtschadens zusprach.

Dem Mann schwoll der Kamm. Erst baute der Unfallgegner Mist. Dann log er. Und der Richter hing irgendwelchen romantischen Vorstellungen von Datenschutz nach, die man vielleicht vor dreißig Jahren bei Demos gegen die Volkszählung haben konnte…   …aber doch nicht mehr heute!

Er ging also in Berufung. Aber der Richter des Landgericht Magdeburg hatte die gleichen altbackenen Einstellungen gegen die Dashcam wie sein Vorgänger.

Spätestens an der Stelle hätte ich die Segel gestrichen. Doch der Mann blieb hartnäckig. Er ging bis vor den Bundesgerichtshof.

Und? Wie urteilte der BGH? Darf die Dashcam draufhalten?

Na, ja, der Beitrag läuft nicht umsonst unter dem Schlagwort

Bleib locker: Das Gegenteil ist auch richtig.

Bildquelle Pixabay Fotograf Geralt
Meinungen gibt es wie Sand am Meer.

Und die richtige erkennt man daran, dass sie von demjenigen mit dem längsten Hebel kommt. Schauen wir uns also mal an, was der BGH meint:

Na, klar darf die Dashcam draufhalten! Schließlich wiegt das Interesse an der Beweissicherung höher als das des Datenschutzes. (Der BGH glaubt zwar auch, der Film sei aufgrund eines Verstoßes gegen den Datenschutz entstanden, aber egal.)

Unter dem Schlagwort Bleib locker  poste ich die schönsten Wendepunkte und Widersprüche, die mir so über den Weg laufen.

 

Und hier gibt es weitere lustige Münzwurf-Urteile und Ping-Pong-Entscheidungen, in denen die Instanzen um 180 Grad auseinanderlagen:

Mietrecht:

Darf ein Mieter in der Wohnung rauchen?

Darf ein Vermieter die Mietpreisbremse missachten?

Arbeitsrecht:

Darf einem Arbeitnehmer wegen privater Internet-Nutzung im Dienst gekündigt werden?

Darf eine muslimische Erzieherin auf der Arbeit ein Kopftuch tragen?

Darf eine muslimische Grundschullehrerin ein Kopftuch tragen? (externer Link)

Exotische Fälle:

Dürfen Muslime Warnwesten mit der Aufschrift Sharia Police tragen?

Darf Trump ein Einreiseverbot verhängen?

Darf ein Freibad Einheimische bevorzugen?

markus

Published by
markus