Veröffentlicht: 17. Juli 2023
Der Mindestlohn gilt für (fast) alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren und soll dabei für eine angemessene Bezahlung und Schutz vor Lohndumping sorgen (Für Praktika gilt er, na,ja, grundsätzlich auch. Aber das ist heikles Gebiet, und da gibt es eine Reihe von Ausnahmen) Er beträgt bis Ende 2023 12 €.
Was eine angemessene Lohnuntergrenze ist, bestimmt eine Mindestlohnkommission. Manchmal auch, wenn der Politik das Ergebnis nicht gefällt, der Gesetzgeber. Wann dieser Zeitpunkt war, erkennt ihr recht gut im Chart zwei Kapitel weiter unten.
Heute lasse ich also die allgemeine Inflationsrate gegen Deutschlands Mindestlohn antreten. Das Wettrennen ließ ich 2015 starten.
Mal schauen, wer als Erster durch das Ziel läuft!
Manchmal finde ich von etwas eine weit in die Vergangenheit reichende Datenreihe. Dann vergleiche ich unter dem Stichwort Inflation die jeweilige Datenreihe mit der offiziellen Inflationsrate langfristig. Die Inflationsdaten stammen von dieser Seite.
Nun habe ich mir die Entwicklung der Lohnuntergrenze angeschaut. Die Datenreihe startete 2015. Der minimale Lohn lag damals bei 8,50 Euro.
Klatscht man auf der anderen Seite alle Inflationsraten seit 2015 aufeinander, ergibt sich die Gesamt-Inflation. (Genaugenommen multipliziert man die einzelnen Inflationsraten miteinander.) Sie beträgt seit dem Jahr 2015 30 %.
Auf gut Deutsch: Der Preis einer durchschnittlichen Ware sollte von 2015 bis 2023 knapp ein Drittel teurer geworden sein.
Wie entwickelte sich der Mindestlohn im Vergleich zur gesamten Inflation? Nun, hier ist der Chart:
Das sieht gar nicht mal so schlecht aus. Bis zu Hubertus Heils Eingriff in den Mechanismus zur Bestimmung der Lohnuntergrenze lagen Inflation und Minimallohn nahe beieinander. Dann, im Sommer 2022, setzte sich der Gesetzgeber über die Kommission hinweg und legte fest, dass ab Oktober 22 der Mindestlohn auf 12 € angehoben wurde.
Wir landen mittlerweile bei der Lohnuntergrenze bei einem Multiplikator von 141 %, was einem Anstieg um 41 % gegenüber dem Stand von 2015 entspricht. Von den anfänglichen 8,50 Euro losgehend, sind wir inzwischen bei 12 € angekommen.
Die offizielle (Gesamt-)Inflationsrate kommt dagegen nur auf einen Faktor von 130 %(und entsprechend einem Anstieg von 30 %). Somit liegt die Inflation etwas unterhalb des Anstiegs des Mindestlohns.
Die durchschnittliche offizielle Inflationsrate liegt bei 3,3 % pro Jahr 2015-2023.
Einen Tick darüber liegt die Entwicklung der Lohnuntergrenze. Hier kommen wir pro Jahr auf eine durchschnittliche Erhöhung von 4,4, %. Das macht gerade einmal 1,1 % Differenz pro Jahr. Keine allzu große Differenz sollte man meinen.
Allerdings läuft die Reihe auch bereits seit 8 Jahren. Ach, wenn es bloß diesen blöden Zinseszins nicht gäbe. Wir kommen somit immer noch auf einen Unterschied von 11 %!
Wenn ihnen der Mindestlohn zu gering ist, sollen sie sich halt einen besser dotierten Job suchen!
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