Veröffentlicht: 26. Juni 2023
Der Gesetzgeber behauptet, dass die amtlich festgelegte Pfändungstabelle und damit auch die Pfändungsfreigrenze jedes Jahr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wird. Wir schauen heute, ob er sich auch langfristig daran hält.
Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag, den eine Person vor einer Pfändung ihrer Einkünfte und Vermögenswerte schützt. Sie stellt sicher, dass Schuldnerinnen und Schuldner über einen bestimmten Mindestbetrag verfügen können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, gibt es gesetzliche Regelungen zur Pfändungsfreigrenze. Diese Grenze legt fest, wie viel Geld (aktuell beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1330,16 €/Monat) ein Gläubiger maximal von den Einkünften und dem Vermögen einer Person pfänden darf. Der verbleibende Betrag, der unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, bleibt unberührt und steht dem Schuldner weiterhin zur Verfügung.
Heute lasse ich also die allgemeine Inflationsrate gegen Deutschlands Pfändungsfreigrenze antreten. Das Wettrennen ließ ich 2008 starten.
Mal schauen, wer als Erster durch das Ziel läuft!
Manchmal finde ich von etwas eine weit in die Vergangenheit reichende Datenreihe. Dann vergleiche ich unter dem Stichwort Inflation die jeweilige Datenreihe mit der offiziellen Inflationsrate langfristig. Die Inflationsdaten stammen von dieser Seite.
Nun habe ich mir die Entwicklung der Pfändungsfreigrenze angeschaut. Die Datenreihe startete 2008. Der unpfändbare Betrag für einen Single ohne weitere unterhaltspflichtige Personen lag damals bei 990 Euro.
Klatscht man auf der anderen Seite alle Inflationsraten seit 2008 aufeinander, ergibt sich die Gesamt-Inflation. (Genaugenommen multipliziert man die einzelnen Inflationsraten miteinander.) Sie beträgt seit dem Jahr 2008 28 %.
Auf gut Deutsch: Der Preis einer durchschnittlichen Ware sollte von 2008 bis 2022 gut ein Viertel teurer geworden sein.
Wie entwickelte sich der unpfändbare Freibetrag für einen Single ohne Rind & Kind im Vergleich zur gesamten Inflation? Nun, hier ist der Chart:
Das sieht gar nicht mal so schlecht aus. (Zumindest für die Schuldner. Für die Gläubiger ergibt sich da natürlich eine astreine Umkehrung)
Wir landen mittlerweile bei der Verschiebung der Pfändungsfreigrenze bei einem Multiplikator von 134 %, was einem Anstieg um 34 % gegenüber dem Stand von 2008 entspricht. Von den anfänglichen 990 Euro losgehend, sind wir inzwischen bei 1330 € angekommen.
Die offizielle (Gesamt-)Inflationsrate kommt dagegen nur auf einen Faktor von 128 %(und entsprechend einem Anstieg von 28 %).
Somit liegt die Inflation etwas unterhalb des Anstiegs des unpfändbaren Grundbetrags für einen verschuldeten Menschen ohne weitere unterhaltspflichtige Personen.
Die durchschnittliche offizielle Inflationsrate liegt bei 1,8 % pro Jahr 2008-2022
Einen Tick darüber liegt die Entwicklung der Pfändungsfreigrenze. Hier kommen wir pro Jahr auf eine durchschnittliche Erhöhung von 2,1 %. Das macht gerade einmal 0,3 % Differenz pro Jahr. Keine allzu große Differenz sollte man meinen.
Allerdings läuft die Reihe auch bereits seit 14 Jahren. Ach, wenn es bloß diesen blöden Zinseszins nicht gäbe. Wir kommen somit immer noch auf einen Unterschied von 6 %!
Wenn ihnen der unpfändbare Grundbetrag zu gering ist, sollen sie sich halt nicht überschulden!
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