Aktualisierung: 15. 08.2022
Nach langem Hin und Her in der Verkehrsministerkonferenz erschien nun doch der neue Bußgeldkatalog. Fußgänger und Radfahrer kommen vergleichsweise glimpflich davon.
Ausbaden müssen es einmal mehr die Autofahrer. Sie können jetzt leichter Punkte in Flensburg bekommen. Und auch Fahrverbote dürften häufiger verhängt werden.
Wie aber hat sich der Bußgeldkatalog bei den reinen Geldstrafen entwickelt? Wir vergleichen die Entwicklung seit 2001.
Manchmal finde ich von etwas eine weit in die Vergangenheit reichende Datenreihe. Dann vergleiche ich unter dem Stichwort Inflation die jeweilige Datenreihe mit der offiziellen Inflationsrate langfristig. Die Inflationsdaten stammen von dieser Seite.
Nun habe ich mir die Entwicklung einiger Bußgelder aus einem immer umfangreicher werdenden Bußgeldkatalog angeschaut. Die Datenreihe stammt aus dem Jahr 2001. Damals konnte man noch mit der guten alten DM Bußgelder bezahlen.
Für den Vergleich 2001 versus 2022 griff ich mir 5 der beliebtesten Verstöße heraus:
Klatscht man alle Inflationsraten seit 2001 aufeinander, ergibt sich die Gesamt-Inflation. (genaugenommen multipliziert man die einzelnen Inflationsraten miteinander.) Sie beträgt seit 2001 46%. Auf gut Deutsch: Der Preis einer durchschnittlichen Ware sollte seit 2001 um knapp die Hälfte teurer geworden sein.
Wie haben sich die Bußgelder des Katalogs nun entwickelt? Seht hier den Überblick:
Das sieht nicht gut aus.
Wir kommen bei den Bußgeldern auf ein Wirrwarr unterschiedlicher Steigerungen bei den Strafen, die nur eins gemeinsam haben. Sie liegen alle deutlich über der Gesamtinflation von 46%. Über eine rote Ampel mit Gefährdung des Straßenverkehrs drüber zu brettern, kommt noch vergleichsweise billig. Hier beträgt die Steigerung „nur“ 56 %.
Deutlich am teuersten kommt mit dem neuen Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer. Die Strafen lagen 2001 noch bei 200 DM (bis 0,8 Promille) bzw. 500 DM bis 1,1 Promille. Inzwischen wurde dieses Bußgeld vereinheitlicht und liegt bei schlappen 500 Euro.
Hier noch einmal die 5 Punkte im Überblick
…wenn er mit Verlängerung schafft.
Ähnliches lässt sich auch über die Geldentwertung sagen.
Die durchschnittliche offizielle Inflationsrate liegt bei 1,8 % pro Jahr seit 2001.
Einen Tick höher liegt die Entwicklung für den Bußgeldkatalog. Hier kommen wir pro Jahr auf durchschnittliche Erhöhungen zwischen 2,1 Prozent und 5% je nach Vergehen. Das macht im Mittel ca. 1 % Differenz pro Jahr. Keine allzu große Differenz.
Allerdings läuft die Reihe auch bereits seit knapp 2 Jahrzehnten. Ach, wenn es bloß diesen blöden Zinseszins nicht gäbe. Wir kommen somit immer noch auf einen Unterschied von mindestens 6%(nämlich beim „kostengünstigsten“ Verstoß rote Ampel mit Gefährdung überfahren).
Wie so vieles andere auch entwickeln sich die Strafen des Bußgeldkatalogs spürbar aggressiver als die allgemeine Inflationsrate.
Nein. Statistik-Tricks. Wir werden enteignet. Es geschieht nur so langsam, dass wir es nicht bemerken. Philipp Röslers Gleichnis vom Frosch im kaltem Wasser kommt hier wieder ins Spiel. Wenn man einen Frosch in kaltes Wasser werfe und die Temperatur langsam erhöhe, merke der das erst, wenn es zu spät sei.
Wenn ihnen die Bußgelder zu hoch sind, sollen sie sich doch an die Regeln halten!
Und hier findet ihr unter dem Schlagwort Inflation noch mehr Langzeit-Rennen Inflationsrate vs. Herausforderer. Zum Beispiel…
Die Erhöhungen des Rundfunkbeitrags
Die Erhöhungen der Diäten der Bundestagsabgeordneten
Die Partei-Zuschüsse
Der Bundesetat
Die Kirchensteuer
Der Bußgeldkatalog
Der Butterpreis
Die Kosten für das Trinkwasser
Der Bierpreis auf dem Oktoberfest
Der Preis für einen Hamburger (McDonalds)
Der Focus
Die Bild
Das Wirtschaftsmagazin brand eins
Die Kinokarte
Die Kosten für ein Flug-Ticket
Das Ticket für die Frankfurter Buchmesse
Der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle
Der Target2-Saldo,
Die Geldmenge M3
Das Spendenaufkommen der Deutschen
Die Mieten
Der Strompreis
Der Standardbrief
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