Aktualisiert: 25. September 2025
Die politischen Parteien in Deutschland können sich grundsätzlich auf drei verschiedenen Wegen finanzieren. Nämlich durch die Mitgliedsbeiträge. Durch Parteispenden. Sowie via staatlichen Mitteln.
In diesem Beitrag geht es jedoch nur um die Festsetzung der staatlichen Mittel: Genauer die absolute Obergrenze zur staatlichen Parteienfinanzierung.
Ich lasse also im Rennen gegen die allgemeine Inflationsrate die Obergrenze zur Parteienfinanzierung antreten. Das Rennen startete 2002. Mal schauen, wer als Erster durch das Ziel läuft!
Manchmal finde ich von etwas eine weit in die Vergangenheit reichende Datenreihe. Ich vergleiche dann unter dem Stichwort Inflation die jeweilige Datenreihe mit der offiziellen Inflationsrate langfristig. Die Inflationsdaten stammen von dieser Seite.
Nun habe ich mir die Obergrenze zur Parteienfinanzierung angeschaut. Die Datenreihe startete 2002. Die Festsetzung staatlicher Mittel belief sich damals auf 132,7 Millionen Euro.
Klatscht man auf der anderen Seite alle Inflationsraten seit 2002 aufeinander, ergibt sich die Gesamt-Inflation. (genaugenommen multipliziert man die einzelnen Inflationsraten miteinander.) Sie beträgt seit 2002 54 %.
Auf gut Deutsch: Der Preis einer durchschnittlichen Ware sollte seit 2002 um gut die Hälfte zugelegt haben.
Wie hat sich die Obergrenze zur Parteienfinanzierung entwickelt? Nun, hier ist der Chart:
😲Das sieht wild aus. Gleich 4-mal kreuzen sich die Kurven der Obergrenze zur Festsetzung staatlicher Mittel und der kumulierten Inflation.
Die blaue Linie steht für die Parteienfinanzierung. Bis 2010 tat sich da praktisch gar nichts. Der Grund dafür lag wie so häufig bei, nun, ja, der Parteienfinanzierung à la Helmut Kohl. Dessen schwarze Kassen flogen im Jahr 2000 der Union mit Schmackes um die Ohren. Die Politik stand unter Schock und verpasste sich selbst eine Diät. Sie würden die Obergrenze der Parteienfinanzierung jetzt erst mal fixieren. Schluss mit dieser unmoralischen Bereicherung!
Nach ein paar Jahren der Rechtschaffenheit stach ihnen eine unangenehme Wahrheit ins Auge. Die Inflation fraß den Wert ihrer ursprünglich 133 Millionen € allmählich auf. Sie konnten sich weniger Werbe-Kugelschreiber, Partei-Tage und Wahlplakate leisten.
Also beschlossen sie die Obergrenze zur Parteienfinanzierung an einen bestimmten Index zu koppeln. Die Presse spricht in dem Zusammenhang gerne vereinfachend von einer Kopplung an die Inflationsrate. Das stimmt zu 70 % sogar. 70% dieses Indexes bestehen schlicht aus dem VPI. Dem Verbraucherpreisindex.
Ein Blick auf obigen Chart zeigt es jedoch deutlich: Das kann noch nicht die ganze Wahrheit gewesen sein. Schließlich stieg die Obergrenze zur Parteienfinanzierung schneller als die Inflation. Zumindest bis 2022. Von irgendwoher kam da noch Butter bei die Fische. Wenden wir uns also den restlichen 30 % zu. Sie sind der zweite Sub-Index. Und der folgt der Entwicklung der Gehälter von Beschäftigten der Gebietskörperschaften. Tja, Leute, wir reden hier nicht einmal von einem Drittel an Gewichtung. Aber die Bürokratie machte offensichtlich den Unterschied.
Dann aber grätschte im Januar 2023 das Bundesverfassungsgericht den Parteien rein. Was betrieben sie da eigentlich für eine Schönrechnerei?! Das war nicht verfassungskonform. Und nach einer Neukalkulation kam ein um 10% niedrigerer Wert (siehe großer Knick in blauer Kurve) für die Obergrenze zur Festsetzung der staatlichen Mittel heraus. Wie ihr aber seht, wetzte die Politik diese bedauerliche Scharte schön schnell wieder aus.😒
Wir landen bei der Parteienfinanzierung mittlerweile bei einem Multiplikator von 165%, was einem Zuwachs von 65 Prozent entspricht. Von den anfänglichen 133 Millionen € losgehend, sind wir inzwischen bei 219 Millionen Euro angekommen. Die offizielle (Gesamt-)Inflationsrate kommt auf einen Faktor von 154 % und entsprechend einem Anstieg von 54 %.
Dieses Mal haben wir also einen der wenigen knappen Vergleiche, bei denen die Inflation natürlich dann doch wieder flacher anstieg. Mal schauen, wie die Situation bei der Aktualisierung in einem Jahr aussehen wird.
…wenn er mit Verlängerung schafft.
Ähnliches lässt sich auch über die Geldentwertung sagen.
Die durchschnittliche offizielle Inflationsrate liegt bei 2 Prozent pro Jahr seit 2002.
Praktisch gleichauf liegt die Entwicklung für die Obergrenze zur Festsetzung staatlicher Mittel. Hier kommen wir pro Jahr auf eine durchschnittliche Erhöhung von 2,3 Prozent. Das macht 0,3 % Differenz pro Jahr. Keine allzu große Differenz sollte man meinen.
Allerdings läuft die Reihe auch bereits seit 20 Jahren. Ach, wenn es bloß diesen blöden Zinseszins nicht gäbe. Wir kommen somit immer noch auf einen Unterschied von 11 %!
Wenn ihnen die Parteienfinanzierung zu teuer ist, sollen sie doch selber eine Partei gründen!
Und hier findet ihr unter dem Schlagwort Inflation noch mehr
Langzeit-Rennen Inflationsrate vs. Herausforderer. Zum Beispiel…
Die Erhöhungen des Rundfunkbeitrags
Die Erhöhungen der Diäten der Bundestagsabgeordneten
Die Partei-Zuschüsse
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Die Kirchensteuer
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