Aktualisierung: 22. Mai 2023
Der Fiskus zahlt eine Entfernungspauschale von 0,30 € für jeden Kilometer. Etwas höhere Werte gibt es für längere Anfahrtswege zur Arbeit ab km 21. Hier schießt das Finanzamt inzwischen 38 Cent pro Kilometer hinzu.
Doch wie sieht es bei der Pendlerpauschale auf der längerfristigen Ebene aus? Wie entwickelte sich die Entfernungspauschale seit 2001? Konnte sie mit dem Anstieg der Inflationsrate mithalten?
Heute lasse ich also die allgemeine Inflationsrate gegen die Pendlerpauschale antreten. Das Wettrennen ließ ich 2001 starten.
Mal schauen, wer als Erster durch das Ziel läuft!
Manchmal finde ich von etwas eine weit in die Vergangenheit reichende Datenreihe. Dann vergleiche ich unter dem Stichwort Inflation die jeweilige Datenreihe mit der offiziellen Inflationsrate langfristig. Die Inflationsdaten stammen von dieser Seite.
Nun habe ich mir die Entwicklung der Entfernungspauschale angeschaut. Die Datenreihe startete 2001. Damals lag die Kompensation bei 36 Cent für die ersten 10 Kilometer. Und 0,40 € für jeden weiteren km.
Laut Zeit Online pendeln Deutsche im Mittel 17 Kilometer pro Arbeitsweg. Wir legen noch 8 Kilometer sicherheitshalber obenauf und berechnen die Pendlerpauschale für 25 Kilometer pro einfacher Strecke zur Arbeit.
Klatscht man auf der anderen Seite alle Inflationsraten seit 2001 aufeinander, ergibt sich die Gesamt-Inflation. (Genaugenommen multipliziert man die einzelnen Inflationsraten miteinander.) Sie beträgt seit dem Jahr 2001 143 %.
Auf gut Deutsch: Der Preis einer durchschnittlichen Ware sollte sich seit 2001 um knapp die Hälfte bis Ende 2022 verteuert haben.
Wie entwickelte sich die Kompensation der Entfernungspauschale (bei 25 Km-Strecke zur Arbeit) im Vergleich zur gesamten Inflation? Nun, hier ist der Chart:
Das sieht nicht gut aus.
Die blaue Linie steht für die Entwicklung der Pendlerpauschale. Die rote für die Gesamtinflation. Nun, wo es plötzlich, um Geld geht, dass wir bekommen sollen, statt bezahlen zu müssen, landet die blaue Linie eine der ganz wenigen Male unter der Gesamtinflation.
Genaugenommen sinkt sie sogar unter ihren Ausgangswert. Das liegt an den Regeländerungen diverser Bundesregierungen. Hier die tabellarische Übersicht:
Jahr | 1-10 km | 11-20 km | 21-30 km |
2001-2003 | 0,36 € | 0,4 € | 0,4 € |
2004-2020 | 0,30 € | 0,30 € | 0,30 € |
2021 | 0,30 € | 0,30 € | 0,35 € |
2022 | 0,30 € | 0,30 € | 0,38 € |
Wir landen mittlerweile bei der Pendlerpauschale bei einem Multiplikator von 82 %, was tatsächlich einer Reduktion um 18 % gegenüber dem Stand von 2001 entspricht. Von den anfänglichen 0,384 Euro losgehend (bezogen auf die Mischkalkulation von 25 km Fahrtweg), sind wir inzwischen bei 0,316 € angekommen.
Die offizielle (Gesamt-)Inflationsrate kommt dagegen immerhin auf einen Faktor von 143 %(und entsprechend einem Anstieg von 43 %).
Somit liegt die Entfernungspauschale weit unterhalb des Anstiegs der Lebenshaltungskosten.
…wenn er mit Verlängerung schafft.
Ähnliches lässt sich auch über die Geldentwertung sagen.
Die durchschnittliche offizielle Inflationsrate liegt bei 1,6 % pro Jahr seit 2001.
Deutlich darunter liegt die Entwicklung der Pendlerpauschale. Hier kommen wir pro Jahr auf eine durchschnittliche Absenkung von 0,9 %. Das macht gerade einmal 2,5 % Differenz pro Jahr. Keine allzu große Differenz sollte man meinen.
Allerdings läuft die Reihe auch bereits seit 21 Jahren. Ach, wenn es bloß diesen blöden Zinseszins nicht gäbe. Wir kommen somit immer noch auf einen Unterschied von 61 %!
Nein. Statistik-Tricks. Wir werden enteignet. Es geschieht nur so langsam, dass wir es nicht bemerken. Philipp Röslers Gleichnis vom Frosch im kalten Wasser kommt hier wieder ins Spiel. Wenn man einen Frosch in kaltes Wasser werfe und die Temperatur langsam erhöhe, merke der das erst, wenn es zu spät sei.
Wenn ihnen die Pendlerpauschale zu gering ist, sollen sie doch zu ihrem Arbeitgeber umziehen!
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