Veröffentlicht: 25. September 2023
Die Ampel änderte Anfang 2023 das umstrittene Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz IV in das ebenso kontrovers aufgenommene Bürgergeld um. Waren bis dahin zumeist Klagen zu hören, die Hartz IV-Sätze seien zu gering ausgefallen, kehrten sich nun die Vorwürfe um.
Der Staat alimentiere Nichtstun durch zu hohe Zahlungen. Doch stimmt das auch?
Ich lasse deshalb im Rennen gegen die allgemeine Inflationsrate den Regelbedarf für eine alleinstehende Person in Hartz IV/ Bürgergeld antreten. Das Rennen startete 2005. Mal schauen, wer als Erster durch das Ziel läuft!
Manchmal finde ich von etwas eine weit in die Vergangenheit reichende Datenreihe. Ich vergleiche dann unter dem Stichwort Inflation die jeweilige Datenreihe mit der offiziellen Inflationsrate langfristig. Die Inflationsdaten stammen von dieser Seite.
Nun bietet diese Statista-Seite einen guten Überblick über die Entwicklung der Hartz IV/Bürgergeld-Sätze seit 2005. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person lag 2005 bei 345 €.
Klatscht man auf der anderen Seite alle Inflationsraten seit 2005 aufeinander, ergibt sich die Gesamt-Inflation. (genaugenommen multipliziert man die einzelnen Inflationsraten miteinander.) Sie beträgt 2005 – 2024* 47 %.
(*Für 2023 6 % & 2024 2,4 % gemäß dieser Gemeinschafts-Prognose führender Wirtschaftsinstitute in Deutschland)
Auf gut Deutsch: Der Preis einer durchschnittlichen Ware sollte seit 2005 um knapp die Hälfte zugelegt haben.
Wie hat sich der Regelbedarf bei Hartz 4/Bürgergeld denn entwickelt?
Das sieht nicht gut aus. Während der gesamten Laufzeit lagen die Inflationsrate und Hartz IV nah beieinander. Doch spätestens mit der Umstellung auf das Bürgergeld durch die Ampel hatte die Teuerung, wie so oft in dieser Serie, das Nachsehen.
Wir landen wir mittlerweile einem Anstieg von 63 %. Wir sind von den anfänglichen 345 € aus dem Jahr 2005 losgehend, inzwischen bei 563 € (ab 2024) angekommen. Die offizielle (Gesamt-)Inflationsrate erhöhte sich dagegen gerade einmal um 47 %.
…wenn er mit Verlängerung schafft.
Ähnliches lässt sich auch über die Geldentwertung sagen.
Die durchschnittliche offizielle Inflationsrate liegt bei 2,1 % pro Jahr (2005-2024).
Schon einen Schnaps höher liegt die Entwicklung für den Regelsatz einer alleinstehenden Person. Wir kommen hier pro Jahr auf eine durchschnittliche Erhöhung von 2,6 Prozent. Das macht 0,5 % Differenz pro Jahr. Eigentlich nur eine kleine Differenz.
Wenn die Reihe nur nicht so lange laufen würde.
Und wenn es diesen blöden Zinseszins nicht gäbe. Wie so vieles andere auch, entwickelt sich Hartz IV bzw. das Bürgergeld aggressiver als die allgemeine Inflationsrate. Wir kommen somit immer noch auf eine Differenz von 16 % über den gesamten Zeitraum.
Nein. Statistik-Tricks. Wir werden enteignet. Es geschieht nur so langsam, dass wir es nicht bemerken. Philipp Röslers Gleichnis vom Frosch im kaltem Wasser kommt hier wieder ins Spiel. Wenn man einen Frosch in kaltes Wasser werfe und die Temperatur langsam erhöhe, merke der das erst, wenn es zu spät sei.
Wenn ihnen das Bürgergeld nicht langt, sollen sie arbeiten!
Und hier findet ihr unter dem Schlagwort Inflation noch mehr Langzeit-Rennen Inflationsrate vs. Herausforderer. Zum Beispiel…
Die Erhöhungen des Rundfunkbeitrags
Die Erhöhungen der Diäten der Bundestagsabgeordneten
Die Partei-Zuschüsse
Der Bundesetat
Die Kirchensteuer
Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer
Der Bußgeldkatalog
Der Butterpreis
Die Kosten für das Trinkwasser
Der Bierpreis auf dem Oktoberfest
Der Preis für einen Hamburger (McDonalds)
Die Kinokarte
Die Kosten für ein Flug-Ticket
Das Ticket für die Frankfurter Buchmesse
Der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle
Der Focus
Die Bild
Das Wirtschaftsmagazin brand eins
Der Stern
Der Target2-Saldo,
Die Geldmenge M3
Hartz IV/Bürgergeld
Der deutsche Beitrag zum EU-Haushalt
Das Spendenaufkommen der Deutschen
Die Mieten
Der Strompreis
Der Standardbrief
Der Mindestlohn
Was meint Ihr dazu? Das würde mich interessieren! Schreibt Eure Gedanken doch einfach in die ⇓Kommentar-Box unten ⇓ rein!